Mitwirkungsgremien

Unseren Eltern und Erziehungsberechtigten stehen verschiedene Möglichkeiten und Gremien der Mitwirkung in der Schule zur Verfügung.



1. Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler:Innen einer Klasse. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden aus dieser Runde ein Vorsitz sowie eine Stellvertretung gewählt. Weitere Inhalte der Klassenpflegschaftssitzung können z.B. gegenseitige Information, Austausch über Unterrichtsinhalte, geplante Klassenfahrten oder die Erziehungsarbeit sein. Klassenpflegschaftssitzungen können bei Bedarf mehrmals im Schuljahr stattfinden.



2. Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihrer Stellvertretung zusammen. Aus dieser Runde wird erneut ein/e Vorsitzende:r sowie eine Stellvertretung gewählt. Die Schulleitung nimmt an der Schulpflegschaftssitzung beratend teil.


Elternvertreter:innen der Schulpflegschaft im Schuljahr 2020/ 2021


▪ Frau Mittermeier (Schulpflegschaftsvorsitz)
▪ Frau Cerecki (Stellvertretung)



3. Schulkonferenz

Die gewählten Elternvertreter:innen und die in der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräfte bilden zusammen die Schulkonferenz. Die Anzahl der Mitglieder:innen einer Schulkonferenz ist festgelegt durch die Größe der Schule (Anzahl der Schüler:innen). In der Schulkonferenz wird über grundsätzliche Angelegenheiten der Schule beraten. Die Schulleitung hat wiederum den Vorsitz der Konferenz.