Info Schulgesetz „Hitzefrei“

-15.06.21-
Auszug aus dem Schulgesetz NRW (SchulG)

4 Befreiung
von einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen
(
§ 43 Absatz 4 Satz 1 Alternative 2 SchulG)

4.5 Hitzefrei, extreme Witterungsverhältnisse

Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse) sind zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht (Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.

Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.

Die Regelungen sind auf andere extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Glatteis, Sturmwarnungen) entsprechend anwendbar.


Präsenzunterricht ab 31.05.21


-21.05.21-

Liebe Schüler:innen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir starten am 31.05.2021 sowie alle anderen Schulen des Landes NRW mit dem Präsenzunterricht für alle Stufen. Es besteht Schulpflicht.
Wir möchten Ihnen einige kurze Informationen geben.
Maßgeblich für den Start des Präsenzunterrichts ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert stabil unter 100 liegt. Diese Entscheidung treffen nicht die Schulleitungen, sondern das MAGS. Es besteht weiterhin zweimal pro Woche Testpflicht für Ihr Kind. Die Testung erfolgt wie gewohnt mit dem „Lolli“-Test.

Im Präsenzunterricht ist das Tragen einer medizinischen Maske 
(OP-Maske)
 auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. 
Alle Hygienemaßnahmen und Hygieneregeln gelten uneingeschränkt weiter.

Bitte geben Sie Ihrem Kind das Frühstück und Getränke weiter mit zur Schule. Hier ändert sich nichts an der bekannten Vorgehensweise.

Für den Bustransport gilt weiterhin das das Tragen einer FFP-2-Maske. Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Homepage des Landes NRW.

Die Busunternehmen werden Sie über die aktuellen Abholzeiten Ihres Kindes informieren. Bitte wenden Sie sich bei Nachfragen an Ihre Busbegleitung oder das Busunternehmen.

Für Fragen stehen wir Ihnen zu den Bürozeiten gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,
Erika Lühr (Schulleiterin)      Andrea Koberski (stellv. Schulleiterin)


Elterninfo Schulbetrieb ab10.05.21


-07.05.21-

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte

Es ist soweit. Ab kommenden Montag (10.05.21) dürfen wir mit dem Wechselunterricht beginnen.
Wir starten im täglichen Wechsel mit der Schülergruppe B. Anfragen zur Notbetreuung richten Sie bitte persönlich an die Schulleitung.
Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind für den Transport mit dem Schülerspezialverkehr eine FFP2 Maske benötigt.


Hier finden Sie einen Übersichtsplan zu den Präsenztagen Ihrer Kinder.

Infos zu den Lolli-Tests


-05.05.21-

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte

Mit Wiederbeginn des Präsenzunterrichts werden Ihre Kinder 2x wöchentlich mit dem sogenannten Lolli-Test“ auf das Corona-Virus getestet. Hier haben wir für Sie einige wichtige Informationen zu diesem Testverfahren zusammengestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests).

Fragen zum Testablauf

Wie funktioniert der Lolli-Test?

Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und kind- bzw. altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer.

Bei der sog. „Lolli-Methode“ „lutschen“ die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden an einem Abstrich-Tupfer wie an einem Lolli. Die Proben einer Lerngruppe werden in sogenannten „Pools“ (also zusammen in ein dafür vorgesehenes Sammelgefäß) zusammengeführt, von Fahrerinnen und Fahrern in den Schulen abgeholt und in kooperierenden Laboren in Form einer Standard-Pool-PCR-Testung ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitiger erkannt wird.

Einen kindgerechten Erklärfilm sowie informatives Begleitmaterial finden Sie auf der Seite des Bildungsportals (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests).

Wie oft werden die Kinder getestet?

Jede Schülerin und jeder Schüler wird zweimal pro Woche in der Schule getestet, je nach Lerngruppe Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag. Freitag ist testfrei, außer, wenn ein Pool positiv war und eine individuelle Nachtestung erforderlich wird.

Was passiert bei einem Positiv-Testergebnis in einem Pool?

Wenn ein Pool positiv getestet worden ist, erfolgt bis spätestens 6.00 Uhr des Folgetages eine Benachrichtigung durch das Labor an die Schule (entweder die Schulleitung oder eine andere beauftragte Person) für sämtliche Schülerinnen und Schüler, die dem positiv getesteten Pool zuzuordnen sind. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben in häuslicher Isolation. Ein personaliierter Nachtest wird von Seiten der Schule an das Labor geschickt. Mit der Vorlage eines negativen PCR-Einzeltests können sie wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren.



(Informationen wurden von der Seite des Schulministeriums NRW https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests entnommen).






Elterninformation Maskenpflicht

-31.08.2020-

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler:innen,

Ab dem 01.09.20 besteht auch an unserer Schule weiter Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und in den Bussen.
Die Schüler:innen dürfen ihre Maske nur abnehmen, wenn sie an ihrem festen Sitzplatz in der Klasse sitzen. Sobald sie diesen verlassen, müssen sie die Maske tragen.
Weitere Infos folgen…

Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung